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FAHRSPASS OHNE PRÜFUNGSSTRESS
B196
B196 - Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren
Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Antragstellung bei der Führerscheinstelle
- Fahrerschulung von mind. 13,5 Zeitstunden
= Theorie (4x90 Min.) und Praxis (5x90 Min.)
Gefahren werden dürfen:
- Krafträder bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- max. 0,1kW/kg.
- die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig