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NEUE PKW KLASSE AB 1. APRIL 2021
B197
Nach der Prüfung Automatik und Schaltfahrzeuge fahren!
Ab 1. April 21 dürfen die Fahrschüler die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug machen, wenn Du das möchtest müssen wir das auf dem Antrag vermerken. Überlege es Dir und melde Dich bald, damit wir den Antrag einreichen können.
So funktioniert der Automatik - Führerschein
Du machst deine komplette Fahrausbildung und die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug.
Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) absolvierst du auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Diese Stunden werden einfach in Deine Ausbildung integriert – es sind keine zusätzlichen Stunden.
Nach einem internen, mindestens 15-minütigen Test wird Dir von der Fahrschule bescheinigt, dass Du auch auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst unterwegs sein kannst. Dieser Test wird direkt von Deinem Fahrlehrer durchgeführt und ist keine externe Prüfung.
Bestehst du den fahrschulinternen Test auf dem Schaltwagen und die praktische Fahrprüfung auf dem Automatikfahrzeug, darfst du weltweit mit einem Schaltwagen fahren.
Voraussetzungen:
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10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden werden in die praktische Grundausbildung integriert).
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Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch weltweit Schaltwagen gefahren werden.
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Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten bescheinigt.
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Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
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Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78) ist durch eine solche Bescheinigung nach einer15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer möglich.
B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen!
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Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
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Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
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Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule ist hier geboten! Sonst kann es passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!