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Auf zwei Rädern in den Frühling 2023 starten!
April 2023
Die Motorradsaison beginnt – meldet euch jetzt zum Unterricht an, sodass ihr im Frühjahr 2023 durchstarten könnt.
MO
- Einsitziges, einspuriges Zweirad mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
- Mindestalter: 15 Jahre
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AM
- Fahrräder mit Hilfsmotor, zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und 50 cm³ oder 4 kW
- Leermasse bei Vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen bis 350 kg
- Mindestalter: 15 Jahre
- >> zur Anmeldung
A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ und 11 kW (14,96 PS), Verhältnis max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 cm³ oder über 45 km/h und bis 15 kW (20,39 PS)
- Mindestalter: 16 Jahre
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B 196
- Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ und 11 kW (14,96 PS), Verhältnis max. 0,1 kW/kg
- Mindestalter: 25 Jahre
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- praktischer und theoretischer Unterricht notwendig (ohne Prüfung)
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A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (47,59 PS), Verhältnis max. 0,2 kW/kg, nicht abgeleitet von Kraftrad über 70 kW
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: Reduzierter Mindestumfang von Theorieunterricht und Sonderfahrten
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A
- Krafträder (auch mit Beiwagen) über 50 cm³ oder45 km/h (über 35 kW oder Verhältnis über 0,2 kW/kg)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
- Mindestalter: 24 Jahre
- Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: Reduzierter Mindestumfang von Theorieunterricht und Sonderfahrten
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