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Rechtliche Grundlagen
- Fahranfänger, die in ihrer zweijährigen Probezeit mit einem Verkehrsverstoß nach Katalog A oder mit zwei Verkehrsverstößen nach Katalog B auffällig werden, werden von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert an einem ASF teilzunehmen.
- Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn der Inhaber den Nachweis über die Teilnahme an einem ASF nicht bis zur festgesetzten Frist vorlegt.
Ablauf eines ASF
- Ein ASF besteht aus 4 theoretischen Gruppensitzungen. Jede Sitzung dauert 135 Minuten.
- Zwischen der 1. und der 2. Sitzung findet für jeden Teilnehmer eine Beobachtungsfahrt statt. Die Beobachtungsfahrten werden in Gruppen durchgeführt und dauern für jede Gruppe 135 Minuten.
- Das ASF erstreckt sich über mindestens 2 Wochen und höchstens 4 Wochen.
Wichtige Kursregeln
- Für das ASF gilt absolute Anwesenheitspflicht!
- Das ASF beginnt pünktlich und endet pünktlich!
Gesetzliche Bestimmungen
- Wenn Sie ein Straßenverkehrsdelikt begangen haben, wenn Sie also beispielsweise zu schnell gefahren sind oder bei Rot über eine Ampel gefahren sind, dann bekommen Sie von der Behörde zusätzlich zum Bußgeldbescheid die Aufforderung, an einemAufbauSeminar für Fahranfänger teilzunehmen.
- Sie haben 8 Wochen Zeit, um die entsprechende Teilnahmebescheinigung des Aufbauseminars bei der Behörde vorzulegen (manche Behörden gewähren auch 12 Wochen Zeit).
- Wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, entzieht Ihnen die Behörde Ihre Fahrerlaubnis.
- Wenn es einem Teilnehmer nicht gelingt pünktlich in der Fahrschule zu sein, darf ihm der Seminarleiter keine Teilnahmebescheinigung ausstellen!