Have any questions?
+44 1234 567 890
B
- Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) mit einer zul. Gesamtmasse bis 3,5 t, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
- Auch mit Anhänger bis 750 kg oder Fahrzeugkombination bis 3.5 t zulässige Gesamtmasse
- Mindestalter: 18
- B17 bei Teilnahme am Begleiteten Fahren - Mindestalter: 17
- >> zur Anmeldung
B 196
- Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ und 11 kW (14,96 PS), Verhältnis max. 0,1 kW/kg
- Mindestalter: 25 Jahre
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- praktischer und theoretischer Unterricht notwendig (ohne Prüfung)
- >> zur Anmeldung
B 197
- Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) mit einer zul. Gesamtmasse bis 3,5 t, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
- Auch mit Anhänger bis 750 kg oder Fahrzeugkombination bis 3.5 t zulässige Gesamtmasse
- Mindestalter: 18
- B17 bei Teilnahme am Begleiteten Fahren - Mindestalter: 17
- >> weitere Informationen
- >> zur Anmeldung
BE
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers bis 3.500 kg
- Mindestalter: 18
- BE17 bei Teilnahme am Begleiteten Fahren - Mindestalter: 17
- >> zur Anmeldung