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Allgemeines
Noch vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters für eine Führerscheinklasse kannst du mit deiner Fahrausbildung anfangen – maximal ein halbes Jahr früher. Deine Theorieprüfung kannst du maximal drei Monate vor Erreichen des Mindestalters absolvieren, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor.
Du benötigst ein bisschen zeit um dich hier auf unserer Homepage online für deinen gewünschten Führerschein anzumelden.
Für deinen Antrag beim Landratsamt brauchst du einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass bzw. jeweils die Kopie davon. Zudem benötigst du ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Bestätigung über einen Sehtest sowie ein Teilnahmezertifikat für einen Erste-Hilfe-Kurs. Lediglich für die Mofa25-Prüfbescheinigung brauchst du nur ein biometrisches Passbild.
Du musst mit deinem Antrag die gleichen Dinge einreichen wie bei einem Antrag ohne Vorbesitz. Das bedeutet, einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass, einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist und ein aktuelles biometrisches Passbild sowie ein Teilnahmezertifikat für einen Erste-Hilfe-Kurs.
Bei jedem Optiker oder Augenarzt kannst du den Sehtest für den Führerscheinantrag machen. Du solltest darauf achten, dass er nicht älter als zwei Jahre ist, wenn du den Antrag einreichst.
Es gibt verschiedene Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse. Wenn du danach im Internet suchst, findest du Angebote vom Deutschen Roten Kreuz, der M-A-U-S, dem ASB und einigen weiteren. Die Erste-Hilfe-Kurse die online durchgeführt werden, werden von den Landratsämtern nicht anerkannt.
Bei Ersterwerb der Führerscheinklasse B sind 14 Theorie-Stunden erforderlich. Bei Vorbesitz einer anderen Klasse nur noch 8. Wie es bei anderen Führerscheinklassen aussieht, kannst du bei den einzelnen Führerscheinklassen nachschauen.
Bei Ersterwerb darfst du maximal 10 Fehlerpunkte haben, davon aber keine zwei Fragen mit der Wertigkeit von jeweils fünf Punkten falsch beantworten. Hast du bereits eine gültige Theorie-Prüfung für eine andere Führerscheinklasse, verringert sich die erlaubte Fehlerpunktzahl. Auch bei einer Kombination einzelner Klassen gelten andere Regelungen. Wie es sich in deinem Fall konkret verhält, kannst du im Vorfeld mit uns klären.
Bei Nichtbestehen kannst du die Theorieprüfung frühestens 14 Tage später wiederholen – und das im Prinzip so lange, bis du bestanden hast.
Deine Theorieprüfung ist maximal 12 Monate lang ab dem Tag des Bestehens gültig. Das heißt, dass du innerhalb dieser Zeit deine praktische Prüfung machen solltest, denn ansonsten musst du dich nochmal zu der Theorieprüfung vorstellen.
Bei der Führerscheinklasse B brauchst du gesetzlich vorgeschrieben drei Stunden Nachtfahrt, vier Stunden Autobahnfahrt und fünf Stunden Überlandfahrt. Wie es sich bei anderen Führerscheinklassen verhält, kannst du über unserer Übersicht nachschauen.
Die praktische Prüfung kannst du maximal einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Das gilt auch für das Begleitete Fahren mit 17. Bereits einen Monat bevor du 17 bist, kannst du dich zur praktischen Prüfung vorstellen. Den Führerschein bekommst du dann am Tag deines Geburtstags zugesendet.
Die praktische Prüfung dauert in der Regel genauso lange wie eine Fahrstunde, also 55 Minuten. Je nach Führerscheinklasse können Variationen auftreten.
Bei Nichtbestehen kannst du dich frühestens 14 Tage danach erneut zur praktischen Prüfung vorstellen. Die Regelung gilt nach jedem Versuch – eine Sperrfrist wie früher gibt es nicht.
Das hängt zum Teil auch davon ab, wie schwer das Vergehen war. In der Regel wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Nimmt man die Verordnung nicht wahr, wird der Führerschein entzogen.
Bei einem Aufbauseminar finden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vier Gruppensitzungen á 135 Minuten statt, bei denen die Fahrdelikte besprochen werden. Dazwischen gibt es mindestens eine Fahrprobe. Die Aufbauseminare leiten ausgebildete Fahrlehrer.
BF17
Wie bei jeder Fahrausbildung darfst du diese ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters beginnen – in diesem Fall also mit 16 1/2 Jahren.
Du brauchst die gleichen Unterlagen wie bei einem normalen Antrag für die Fahrzeugklasse B – also eine Kopie deines Personalausweises, einen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre) und eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs. Zusätzlich brauchst du aber bei BF17 die Kopien der Personalausweise und Führerscheine deiner Begleitpersonen und Erziehungsberechtigten.
Nein, es findet die gleiche Prüfung statt wie bei Volljährigkeit. Lediglich den Führerschein bekommst du nicht sofort ausgehändigt, sondern eine vorläufige Prüfungsbescheinigung bis zu deinem 18. Geburtstag. Auf dieser sind auch die Begleitpersonen eingetragen.
Diese beginnt direkt nach der Prüfung mit Überreichen der Prüfungsbescheinigung.
Wie bei jeder Ersterteilung für PKW-Führerscheine dauert die Probezeit ohne Auffälligkeiten zwei Jahre.
Es gibt keine Beschränkung in der Anzahl der Begleitpersonen. Je mehr du mit verschiedenen Leuten fahren kannst, umso mehr Erfahrungen kannst du sammeln.
Die Begeleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen den PKW-Führerschein besitzen. Sie darf zudem nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Es gilt zusätzlich die 0,5-Promille-Grenze und ein Drogenkonsumverbot.
Über Deutschland hinaus ist das Begleitete Fahren nur in Österreich möglich. Hier sollte man sich aber versichern, dass auch weiterhin Versicherungsschutz besteht.
Fahren ohne die eingetragene Begleitperson wird als schwerwiegender Verstoß angesehen und führt zur Widerrufung der Fahrerlaubnis. Da du dich auch noch in der Probezeit befindest, wird nicht nur ein Bußgeld verhangen, sondern auch die Probezeit verlängert. Zudem musst du an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen, wenn du deine Fahrerlaubnis erhalten möchtest.
Frühestens nach 6 Monaten und der Teilnahme an einem Aufbauseminar kannst du die Fahrerlaubnis erneuern.
Ein minderjähriger Fahrer wird beim BF17 im Schadensfall wie eine volljährige Person behandelt. Deshalb sollte man unbedingt vorher seiner KFZ-Versicherung mitteilen, dass am Begleiteten Fahren teilgenommen wird, sodass auch der jüngste Fahrer versichert wird.